18. Juli 2012

Sonderumlage vor Eigentumswechsel

Erwerber muss vor Eigentumswechsel beschlossene Sonderumlage zahlen Der Erwerber einer Eigentumswohnung haftet für die Raten einer Sonderumlage, die nach seinem Eigentumserwerb fällig geworden ist. Das gilt auch, wenn die Sonderumlage vor dem Eigentumswechsel beschlossen wurde.