Bei der Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen muss jeder Eigentümer, der einen Beschluss anfechten will, die Begründungsfrist selbst einhalten. Dass andere die Frist einhalten, reicht nicht aus.
18. Juli 2012
18. Juli 2012
Bei der Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen muss jeder Eigentümer, der einen Beschluss anfechten will, die Begründungsfrist selbst einhalten. Dass andere die Frist einhalten, reicht nicht aus.